Musizieren in der Mietwohnung

Übung macht den Meister: Wer gut sein will, muss üben. Doch was ist, wenn die Wohnsituation dem musikalischen Ehrgeiz einen Strich durch die Rechnung macht? Allgemeine Regelungen und individuelle Fallbeispiele informieren über das Üben in Mietwohnungen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt, dass in einem gewissen Maß das Musizieren zu Hause erlaubt sein muss. Gerichte dürfen keine zu strengen Maßstäbe setzen, weil Musizieren eine übliche Freizeitbeschäftigung sei. Geklagt hatte ein Bewohner in Augsburg gegen das Trompetenspiel seine Nachbarn. Sein Sohn käme durch seine Nachtarbeit tagsüber nicht zu ausreichend Schlaf und schlussfolgerte, dass ihn das Trompetenspiel krank mache. Daher schränkte das Landesgericht Augsburg die Übungszeiten des Trompeters massiv ein.

Regelungen

Es gibt keine generelle Regelung über Dauer und Häufigkeit des Übens, denn Einzelfälle unterscheiden sich. Lautstärke, Art und Weise des Musizierens und auch die Hellhörigkeit des Hauses sind Faktoren, die Einfluss haben. Durchschnittlich seien zwei bis drei Stunden an Wochentagen und zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen angemessen. Dies gilt für Hobby- und Berufsmusiker. Zimmerlautstärke ist generell erlaubt. Individuelle Regelungen im Mietvertrag und in der Hausordnung sind jedoch ausschlaggebend für das aktive Musizieren. Ruhezeiten sind einzuhalten. Diese sind nachts von 22 bis sieben Uhr und tagsüber zwischen 13 und 15 Uhr.

Musikunterricht bekommt keine Sonderregelung

Gewerblicher Musikunterricht in der Mietwohnung ist zwar erlaubt, doch der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass geschäftliche Aktivitäten in der Wohnung keine Sonderregelung bekommen müssen. Doch beim Einzug können mit dem Vermieter Regelungen besprochen werden. Hellhörigkeit des Hauses und die Nachbarschaft sind weitere Faktoren, die über die erlaubte Übungszeit entscheiden. So ist eine Seniorenwohnanlage in der unmittelbaren Wohnumgebung ein weiteres, entscheidendes Kriterium.

Auch die einzelnen Bundesländer entscheiden über individuelle Übungszeiten. So waren für Klarinette und Saxophon in Karlsruhe täglich zwei Stunden zulässig, für Schlagzeug in Nürnberg-Fürth lediglich maximal 90 Minuten und Klavier in Bayern drei Stunden.

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