Bildungsgutschein für Musikunterricht

Für die Förderungen benötigen Sie einen "Bildungsgutschein zur Teilhabe an sportlichen und kulturellen Leistungen".

Die Beantragung dieses Gutscheins sollte möglichst unkompliziert sein: Das örtliche Sozialamt händigt dem Antragsteller ein Formular aus, das dieser der Musikschule vorlegt, um sich die Teilnahme am Musikunterricht bescheinigen zu lassen. Das ausgefüllte Formular muss der Antragsteller wieder beim Sozialamt abgeben. Sobald der staatliche Förderbetrag (10 Euro monatlich) bei der Musikschule eingegangen ist, wird die Unterrichtsgebühr um diesen Betrag reduziert.

In der Praixis scheint es allerdings oft an bürokratischen Hürden zu scheitern. Damit wirklich alle Kinder kulturelle Angebote nutzen können, müsste das Verfahren noch einfacher werden. So nutzen wohl auch nur knapp die Hälfte der Kinder, die Anspruch auf Bildungsgutscheine hätten, staatliche Hilfe. Auch ist der Betrag von 10 Euro im Monat noch nicht sonderlich hoch.

Gleichwohl zeigt sich in der Förderung, dass Musikunterricht ein hoher gesellschaftlicher Stellenwert beigemessen wird.

⇒ Mehr Informationen zum Bildungspaket des Sozialministeriums