Versicherung für Musikinstrumente

Sofern Sie eine Hausratversicherung haben, sind Musikinstrumente in der Regel darüber mitversichert. Doch Vorsicht: meistens sind dort nicht alle Schäden abgedeckt, beispielsweise wenn Ihnen Ihr Instrument aus Unachtsamkeit herunterfällt und beschädigt oder zerstört wird. Besonders wertvolle Instrumente, wie beispielsweise ein teurer Steinway-Flügel oder eine Stradivari, sind aufgrund des hohen Sachwertes nicht ohne Weiteres über die Hausratversicherung versichert oder versicherbar. Die versicherbaren Werte von Gegenständen oder auch Gefahrenausschlüsse erfahren Sie aus dem "Kleingedruckten" Ihrer Versicherungspolice bzw. von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Hausratsversicherung oder lieber eine Spezialversicherung?

Zwar enthält die Hausratversicherung einen Baustein "Außenversicherung", was bedeutet, dass auf Reisen das Instrument in gewissem Umfang beispielsweise gegen Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer mitversichert ist. Aber: dieser Schutz gilt zum einen zeitlich nicht unbegrenzt, zum anderen ersetzt die Außenversicherung lediglich Schäden in einer Höhe von bis zu 10% der Versicherungssumme einer gewöhnlichen Hausratpolice. Das kann im Falle der zitierten Stradivari deutlich zu niedrig sein. Im Zweifel schauen Sie auch diesbezüglich in den Versicherungsklauseln nach oder erkundigen sich bei Ihrem Versicherer.

Wer auf Nummer sicher gehen will oder wer mit seinem Instrument auch häufiger oder länger außer Haus unterwegs ist, schließt daher besser gleich eine Musikinstrumentenversicherung ab. Diese bietet einen umfassenden Schutz, so auch gegen Herunterfallen, Liegenlassen, Veruntreuung oder Vandalismus. Außerdem sind mit der Musikinstrumentenversicherung meist auch zum Musizieren benötigte Ausrüstungsgegenstände wie Verstärker, Lautsprecher, Mikrofone, Kabel etc. weltweit im Konzertsaal, in der Garderobe, im Auto, Zug oder Flugzeug und – je nach Vertragsgestaltung - sogar im Proberaum gegen Schäden versicherbar, die eine Hausratversicherung üblicherweise nicht abdeckt.

Die meisten Versicherungen bieten einen breiten Schutz

Ein hochwertiges Instrument ist teuer und kann entsprechend versichert werden. Eine gute Geige kostet schnell über tausend Euro, ein Klavier schnell über fünftausend Euro. Kein Wunder, dass es nicht nur bei Profi- sondern auch bei Hobbymusikern eine Nachfrage nach Musikintsrumentenversicherungen gibt. Die häufigsten Versicherungs­fälle sind Trans­port­schäden. Gut ist daher, dass bei einer Musik­instru­menten­police der Versicherer auch bei Schusselig­keit zahlt. Die sogenannte "Allgefahren­deckung" umfasst Beschädigungen, Diebstahl, Abhanden­kommen und auch Liegenlassen.

Auf Ausschlüsse und den Geltungs­bereich achten

Leider gibt es auch Ausnahmen und Ausschlüsse. Bei Reisen ist bspw. der Geltungs­bereich zu beachten. Einige Verträge gelten auch nur in Deutsch­land. Wie bei allen Versicherungen gilt es, vor allem das Klein­gedruckte zu lesen.

Bearbeitungszeit im Schadensfalle

Wichtig sind vor allem für Berufsmusiker die Bearbeitungszeiten im Schadensfall. In dem Zusammenhang ist auch die Erreichbarkeit der Ansprechpartner von Bedeutung. Und nicht zu vernachlässigen ist auch die Schnelligkeit der Deckungszusage: schließlich soll der Versicherungsschutz möglichst schnell nach Einreichung des Antrags gewährleistet sein.

Schutz für Zubehör

Die Versicherung erstreckt sich auf Musik­instru­mente und Zubehör, das im Versicherungs­schein aufgeführt ist, etwa Bögen, Hüllen, Koffer. Rock­bands können auch elektronisches Equipment wie Laut­sprecher und Verstärker versichern. Der Jahres­beitrag richtet sich nach Wert und Art des Instru­ments. Meist können Kunden wählen, ob sie den Neuwert oder den Zeit­wert versichern.

Gruppen­vertrag statt Einzel­police

Statt einen Einzel­vertrag zu nehmen, können viele Kunden sich auch einem Gruppen­vertrag anschließen. Dach­verbände wie der Bundes­verband deutscher Lieb­haber­orchester bieten Rahmenverträge an. Darüber kann zum Beispiel das Streich­orchester der Kirchen­gemeinde alle Instru­mente seiner Musiker versichern. Die Versicherung gilt dann für jedes Instru­ment, auch wenn es nicht in der Police genannt wird. Was neu hinzukommt, ist auto­matisch versichert. In unserem Report erläutern die Versicherungs­experten der Stiftung Warentest genau, worauf Sie achten müssen.

Weblinks und Quellen