Musikunterricht ist wieder erlaubt!

Seit dem 4. Mai 2020 dürfen Musikschulen in Deutschland teilweise den Unterricht wieder aufnehmen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Die Regelungen der Bundesländer

Während in einigen Ländern lediglich Einzelunterricht erlaubt ist, ermöglichen andere Kleingruppen von bis zu fünf Personen. In allen Bundesländern ist die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards verpflichtend. Dazu gehören vor allem Abstandsregeln sowie das regelmäßige Händewaschen und Lüften.   

Baden Württemberg

Erlaubt ist Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie Einzelunterricht – Sänger/-innen und Bläser/-innen sind wegen dem Infektionsrisiko durch erhöhte Abgabe von verbrauchter Atemluft vorerst ausgeschlossen.

Bremen

Musikschulen werden für prüfungsvorbereitende Angebote und Prüfungen im Rahmen des Erwerbs von allgemein- oder berufsbildenden Abschlüssen wieder geöffnet.

Hessen

Musikschulen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen, ebenso darf auch privater Unterricht wieder stattfinden – jedoch nur als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen.

Rheinland-Pfalz

Der Präsenzunterricht ist für den Einzelunterricht und den Gruppenunterricht bis zu zwei Teilnehmer/innen unter bestimmten Auflagen (siehe Link) wieder erlaubt; ausgenommen ist der Gesangsunterricht.

Nordrhein-Westfalen

Einzelunterricht in Musikschulen ist wieder erlaubt; in "atmungsaktiven Fächern" (z. B. Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern vorgeschrieben.

Saarland

Musikschulen dürfen, unabhängig von der Trägerstruktur, den Betrieb wieder aufnehmen – dies gilt jedoch nur nur den instrumentalen und vokalen Unterricht mit maximal drei Personen (inklusive Lehrperson).

Sachsen-Anhalt

Einzel- und Kleingruppenunterricht (bis zu fünf Personen) sind erlaubt, ausgenommen sind der Gesangsunterricht und der Unterricht mit Blasinstrumenten.

Schleswig-Holstein

Der Einzelunterricht in Musikschulen ist zulässig; die Daten der Personen sind zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu speichern. Instrumente(nteile) dürfen nicht ausgetauscht werden, für Bläser/innen und Sänger/innen sind Vorsichtssmaßnahmen, etwa Trennwände als Spuckschutz, umzusetzen.

Thüringen

Musikschulen sind für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von Fachverbänden vorgeleten Hygiene- und Sicherheitskonzepte erlaubt.


Weitere, ständig aktualisierte Informationen mit den Erlassen der Bundesländer finden Sie beim Bundesverband der Freien Musikschulen (BDFM).

Übersicht der Regelungen