
Tipps und Tricks für den privaten Musikunterricht
Sie möchten Privatlehrer für ein Musikinstrument werden? Egal ob für Violine, Gitarre, Klavier oder Querflöte - es gibt vieles zu beachten. Auf Musikunterricht.de erhalten Sie Hilfestellungen zu rechtlichen, steuerlichen und didaktischen Themen. Und vergessen Sie nicht, sich in die Musiklehrer-Datenbank von Board of Music einzutragen, damit Sie gut von potenziellen Schülerinnen und Schülern gefunden werden.
⇒ Jetzt kostenlos anmelden und bei Musikunterricht.de gefunden werden
Musterverträge für Privatunterricht
Hier finden Sie Musterverträge als pdf-Dateien den Privat-Musikunterricht. Sie sind dem Ratgeber für Lehrkräfte an Musikschulen von ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) entnommen. ver.di empfiehlt, sich vor Abschluss eines Vertrages mit sachkundigen Kolleginnen/Kollegen der Landesfachgruppe Musik bzw. des Landesfachbereichs 8 der ver.di zu beraten.
⇒ Vertrag für Privatunterricht
Steuerliche Themen
Es gibt zahlreiche Sonderreglungen für Musiklehrer und Musikschulen. Wir erstellen zur Zeit einen Artikel, was Musiklehrer alles bei der Steuerklärung beachten müssen.
Didaktische Themen
In Kürze finden Sie auf Musikunterricht.de auch Hilfestellungen und Anregungen, wie privater Musikunterricht didaktisch aufbereitet werden sollte.
Musikunterricht zu Hause?
Vermieter müssen die gewerbliche Nutzung von Wohnräumen für Musikunterricht nicht dulden. Die Vermieterseite hat aber genau zu prüfen, ob mit der geschäftlichen Nutzung auch eine für die Mitbewohner unzumutbare Belastung eintritt. Wenn die Belastung zumutbar ist, steht der Nutzung der eignenen Wohnung nichts im Wege.
⇒ Mehr Informationen über die Voraussetzungen, Musikunterricht zu Hause zu geben
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